#3 Geschäftsleitereignung mit Herrn Dr. Dehio

Shownotes

In dieser Folge geht es um die Eignung von Geschäftsleitern. Genauer gesagt: um die Anforderungen der Aufsicht an die Eignung von Geschäftsleitern.

Wenn eine neue Geschäftsleiterin oder ein neuer Geschäftsleiter bestellt werden soll, hat die Aufsicht ein Wörtchen mitzureden. Es müssen schon vor der Bestellung diverse Unterlagen bei der Aufsicht eingereicht werden. Und dann kann es passieren, dass die Aufsicht mit einem höflich verpackten “nein” reagiert. Das ist gar nicht so selten. Und das kann echt blöd sein, wenn man keinen Plan B hat.

Daher ist es eine wirklich gute Idee, sich frühzeitig die Anforderungen der Aufsicht an die Eignung der Geschäftsleitung im Detail anzuschauen. Und diese Anforderungen als Kriterien bei der Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten zu nutzen.

Genau genommen ist es eine gute Idee, die Anforderungen der Aufsicht immer auf dem Schirm zu haben. Um eine aktive Nachfolgeplanung betreiben zu können. Damit ich gar nicht erst in die blöde Situation komme, dass ich dringend jemanden brauche, den oder die ich nicht habe.

Und wie lauten die Anforderungen der Aufsicht? Die BaFin erwartet von einem Geschäftsleiter:

  • Fachliche Eignung.
  • Zuverlässigkeit.
  • Zeitliche Verfügbarkeit.

Hinter diesen einfach klingenden Anforderungen verbergen sich viele Details. Und einige Tücken. Deswegen geht das auch ab und zu mal schief.

Übrigens muss ich mich nicht nur bei der Bestellung eines Geschäftsleiters damit auseinandersetzen. Die Aufsicht verlangt, dass ein reguliertes Unternehmen die Eignung der bestehenden Mitglieder der Geschäftsleitung regelmäßig selbst neu bewertet. Und das dokumentiert.

Noch ein Grund mehr, sich das Thema mal im Detail anzuschauen.

Genau das machen wir in dieser Folge und zwar gemeinsam mit: Herrn Dr. Andreas Dehio.

Herr Dr. Dehio ist Partner bei der Anwaltskanzlei Linklaters. Er ist spezialisiert auf Bankaufsichtsrecht, Investmentrecht, Wertpapierhandelsrecht und interne Ermittlungen bei regulierten Unternehmen. Und er ist auch Expertenbeirat beim Verband der Auslandsbanken. Ein Hard Core Aufsichtsrechtler, wie er sich in unserem Vorgespräch bezeichnet hat.

Der Aufbau dieser Folge ist wie folgt:

  • 00:00:00 Intro
  • 00:03:36 Einführung in das Thema
  • 00:20:28 Anforderungen an die fachliche Eignung
  • 00:59:46 Anforderungen an die Zuverlässigkeit
  • 01:08:04 Anforderungen an die zeitliche Verfügbarkeit
  • 01:19:06 Vorbereitung einer Bestellung
  • 01:25:00 Outro mit einigen inhaltlichen Hinweisen

Im Gespräch genannte Dokumente der Aufsicht zur Geschäftsleitereignung

  • BaFin: „Merkblatt zu den Geschäftsleitern gemäß KWG, ZAG und KAGB“ vom 29.12.2020
  • EBA und ESMA: „Leitlinien zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen“ (EBA/GL/2021/06, ESMA35-36-2319) vom 2. Juli 2021
  • EZB: „Leitfaden zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit“ aus Dezember 2021

Im Gespräch verwendete Abkürzungen

  • SSM = Single Supervisory Mechanism
  • JST = Joint Supervisory Team
  • ALCO = Asset Liability Committee
  • EBA = European Banking Authority
  • ESMA = European Securities and Markets Authority

Weitere Informationen zur Folge:

Kontaktdaten von Herrn Dr. Andreas Dehio: https://linklaters.de/de-de/team/andreas-dehio

Plattform-Compliance und Kontaktdaten von Frau Dr. Andrea Fechner: https://plattform-compliance.de/

Beratungstätigkeit von Frau Dr. Andrea Fechner: https://fechner-consulting.de/

Schnitt der Folge: Juliane Fritz, https://julianefritz.com/

Musik: Future People by Chill Study (Standard License, PremiumBeat)

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