
#6 Geldwäscheprävention mit Frau Barbara Bayer
In dieser Folge geht es um Geldwäsche. Genauer gesagt um die Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin zum Geldwäschegesetz.
Diese sogenannten AuAs hat die BaFin im November 2024 geändert. Die Änderungen sind im Februar 2025 in Kraft getreten. Über einige der wesentlichen Änderungen spreche ich mit Frau Barbara Bayer.
Frau Bayer ist Counsel bei der Anwaltskanzlei CMS. Sie berät Banken, Finanz- und Zahlungsdienstleister zu allen aufsichtsrechtlichen Fragestellungen. Zu ihren Spezialgebieten gehört unter anderem die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Dabei kennt sie die Herausforderungen auch aus eigenem Erleben in der Praxis, denn vor ihrer Tätigkeit bei CMS war sie stellvertretende Abteilungsdirektorin...