#6 Geldwäscheprävention mit Frau Barbara Bayer
Shownotes
In dieser Folge geht es um Geldwäsche. Genauer gesagt um die Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin zum Geldwäschegesetz.
Diese sogenannten AuAs hat die BaFin im November 2024 geändert. Die Änderungen sind im Februar 2025 in Kraft getreten. Über einige der wesentlichen Änderungen spreche ich mit Frau Barbara Bayer.
Frau Bayer ist Counsel bei der Anwaltskanzlei CMS. Sie berät Banken, Finanz- und Zahlungsdienstleister zu allen aufsichtsrechtlichen Fragestellungen. Zu ihren Spezialgebieten gehört unter anderem die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Dabei kennt sie die Herausforderungen auch aus eigenem Erleben in der Praxis, denn vor ihrer Tätigkeit bei CMS war sie stellvertretende Abteilungsdirektorin in der Compliance-Abteilung einer großen Bank.
Der Aufbau dieser Folge ist wie folgt:
00:00:00 Intro
00:01:48 Scope der Geldwäscheprävention
00:06:22 Risikoanalyse
00:18:27 Geldwäschebeauftragter
00:30:05 Auslagerungen im Bereich Geldwäsche
00:44:41 Identifizierung von juristischen Personen
00:52:37 Aktualisierung von Angaben
00:55:27 Risikoeinstufung nach einer Verdachtsmeldung
00:57:36 Outro
Weitere Informationen zur Folge:
Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin zum Geldwäschegesetz im Änderungsmodus https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Auslegungsentscheidung/dl_ae_auas_aenderungsfassung_2025_gw.html
Kontaktdaten von Frau Barbara Bayer https://cms.law/de/deu/personen/barbara-bayer
Kontaktdaten von Frau Dr. Fechner https://plattform-compliance.de/kontakt/
Beratungstätigkeit von Frau Dr. Andrea Fechner https://fechner-consulting.de/
Schnitt der Folge: Juliane Fritz, https://julianefritz.com/
Musik: Future People by Chill Study (Standard License, PremiumBeat)
Neuer Kommentar