#6 Geldwäscheprävention mit Frau Barbara Bayer

Shownotes

In dieser Folge geht es um Geldwäsche. Genauer gesagt um die Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin zum Geldwäschegesetz.

Diese sogenannten AuAs hat die BaFin im November 2024 geändert. Die Änderungen sind im Februar 2025 in Kraft getreten. Über einige der wesentlichen Änderungen spreche ich mit Frau Barbara Bayer.

Frau Bayer ist Counsel bei der Anwaltskanzlei CMS. Sie berät Banken, Finanz- und Zahlungsdienstleister zu allen aufsichtsrechtlichen Fragestellungen. Zu ihren Spezialgebieten gehört unter anderem die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Dabei kennt sie die Herausforderungen auch aus eigenem Erleben in der Praxis, denn vor ihrer Tätigkeit bei CMS war sie stellvertretende Abteilungsdirektorin in der Compliance-Abteilung einer großen Bank.

Der Aufbau dieser Folge ist wie folgt:

00:00:00 Intro

00:01:48 Scope der Geldwäscheprävention

00:06:22 Risikoanalyse

00:18:27 Geldwäschebeauftragter

00:30:05 Auslagerungen im Bereich Geldwäsche

00:44:41 Identifizierung von juristischen Personen

00:52:37 Aktualisierung von Angaben

00:55:27 Risikoeinstufung nach einer Verdachtsmeldung

00:57:36 Outro

Weitere Informationen zur Folge:

Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin zum Geldwäschegesetz im Änderungsmodus https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Auslegungsentscheidung/dl_ae_auas_aenderungsfassung_2025_gw.html

Kontaktdaten von Frau Barbara Bayer https://cms.law/de/deu/personen/barbara-bayer

Kontaktdaten von Frau Dr. Fechner https://plattform-compliance.de/kontakt/

Beratungstätigkeit von Frau Dr. Andrea Fechner https://fechner-consulting.de/

Schnitt der Folge: Juliane Fritz, https://julianefritz.com/

Musik: Future People by Chill Study (Standard License, PremiumBeat)

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